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TPS Stötzel-Schulte GbR
Wenn es um die Sicherheit von Kranen und Hubarbeitsbühnen geht, gibt es kein Wenn und Aber. Denn herabstürzende Lasten oder gar ein umkippender Kran gefährden Menschenleben unmittelbar. Sowohl die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zur Unfallverhütung (DGUV) fordern deshalb eine regelmäßige Funktions- und Sicherheitsprüfung.
So hat der Betreiber vor der erstmaligen Inbetriebnahme eine Abnahmeprüfung nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen, sofern dies nicht bereits der Hersteller getan hat. Danach sind Krane in Abständen von maximal einem Jahr sowie nach wesentlichen Veränderungen (z. B. Umbau) zu prüfen. Für Turmdrehkrane besteht sogar bei jeder Aufstellung und nach jedem Umrüsten eine erneute Prüfpflicht.